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Unterstützung bei der Gestaltung der Hofübergabe, bei der rechtliche, ökonomische, soziale und persönliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen sind, finden Landwirtinnen und Landwirte bundesweit.
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Welche Angebote gibt es zum Thema Hofübergabe in der landwirtschaftlichen Beratung? Welche neuen Beratungsformate haben sich in den vergangenen Jahren etabliert? Wie hat sich die Nachfrage nach Beratung zu diesem Thema entwickelt? B&B Agrar hat in den Bundesländern nachgefragt und im Folgenden Informationen aus den Ländern zusammengestellt. 

Hessen: Einen landwirtschaftlichen Betrieb zu erwerben oder zu übergeben, ist eine herausfordernde Aufgabe. Beratungskräfte der hessischen Offizialberatung im Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH), Bereich "Ökonomie & Verfahrenstechnik", bieten hier Unterstützung an – egal, ob die Hofübergabe klassisch innerhalb der Familie erfolgen soll oder an Fremde, an Existenzgründende oder an Nachfolgerinnen und Nachfolger ohne landwirtschaftliche Ausbildung. Die Beratungsnachfrage steigt, da jüngere Hofnachfolgerinnen und Hofnachfolger oder interessierte Geschwister eher Beratung nachfragen, mehr Fremde oder Existenzgründende eine Hofnachfolge anstreben und bei wirtschaftlich- oder familiär-kritischer Hofnachfolge heute eher als früher eine Unterstützung durch eine externe Beratung als hilfreich erachtet wird.

Folgende Themen werden im Beratungsprozess aufgegriffen:

  • Erfassung und Sichtbarmachen der Vorstellungen der Beteiligten,
  • Auswertung des Ist-Betriebs,
  • grundsätzliche Hinweise zur Hofübergabe mit "Fahrplan",
  • wirtschaftliche Perspektiven des "Zielbetriebs" für den Übernehmer,
  • Ermittlung der Tragbarkeit von Versorgungsleistungen und Abfindung,
  • Ermittlung des Ertragswerts für die Erbauseinandersetzung (Ertragswertverfahren),
  • sozioökonomische Beratung bei problematischer Hofübergabe.

Neben der klassischen Beratung durch den LLH wird (bei kritischen Hofübergaben) eine Komplementärberatung in Zusammenarbeit mit "Familie & Betrieb - Landwirtschaftliche Familienberatung der Kirchen in Hessen und Rheinhessen" (F&B-LFB) angeboten (s. B&B Agrar 3-2020, S. 12f). Die Hessische Hofbörse ist ein Angebot des Landesbetriebs Landwirtschaft Hessen in Zusammenarbeit mit der Hessischen Landgesellschaft und ermöglicht über kostenlose Gesuche oder Angebote, dass sich potenzielle Hofübernehmende und -abgebende treffen können.

Alle Beratungsangebote sind im Beratungskatalog des LLH zu finden. Weitere Informationen und eine Broschüre "Hinweise zur landwirtschaftlichen Betriebsgründung" gibt es unter: https://llh.hessen.de/unternehmen/unternehmensfuehrung/soziooekonomie/

Nordrhein-Westfalen: Die im landwirtschaftlichen Umfeld tätigen Organisationen wie die Landwirtschaftskammer, die Landwirtschaftsverbände, der Landfrauenverband und die Landjugendorganisationen bieten jährlich wiederkehrend Seminare und Vortragsveranstaltungen zum Themenfeld Unternehmensübergabe an (Beispiel: "Betriebsübergabe – Erfolgreich an einem Strang ziehen", 9. Februar 2021, Haus Düsse, Referenten: Richard Niehues sowie Harald Schmid). Für Beratungskunden der Landwirtschaftskammer, die in Unternehmerkreisen organisiert sind, wird das Thema Hofübergabe in Informationsschreiben per Mail oder Fax aufgegriffen oder in Gruppenberatungen zum Thema gemacht.

Im September soll die von landwirtschaftlichen Organisationen getragene "NRW-Initiative außerfamiliäre Hofübergabe" starten. Im Rahmen dieser Initiative sollen Abgeberinnen und Abgeber sowie Übernehmende, begleitet durch eine Vertrauensstelle, gezielt zueinander gebracht werden. Besonderer Wert wird darauf gelegt, Ziele, Wünsche und Erwartungen der Beteiligten in Einklang zu bringen, um eine erfolgreiche außerfamiliäre Hofübergabe zu gewährleisten. 

Rheinland-Pfalz: Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz bietet schon seit vielen Jahren die Beratung zur Betriebsübergabe im Rahmen ihrer betriebswirtschaftlichen Beratung an. Im Wesentlichen werden hier mit den Übergebenden und den Übernehmenden die einzelnen Schritte einer Betriebsübergabe besprochen, es wird die Ertragswertberechnung erstellt und es wird daraus ableitend die Höhe der dauernden Last an die Übergebenden beziehungsweise die Höhe der Abfindung der weichenden Erben erläutert und moderiert. Die Landjugendakademie bietet zusammen mit dem Bauernverband ein- bis zweimal im Jahr ein Seminar für Familien an, die sich im Prozess der Hofübergabe befinden.

Das Land Rheinland-Pfalz fördert seit 2019 die betriebswirtschaftliche Beratung landwirtschaftlicher Unternehmen. Die LWK RLP ist akkreditierter Beratungsanbieter für alle Beratungsleistungen dieser geförderten Beratung. In diesem Rahmen kann den Betrieben eine aktive Begleitung auch über einen längeren Zeitraum in der Phase der Betriebsübergabe angeboten werden. So kann man sich der Betriebsübergabe sowohl von der betriebswirtschaftlichen Seite als auch von der menschlich-emotionalen Seite ohne Zeitdruck nähern. Im Rahmen dieser Beratung kann sowohl eine Risikoanalyse für den Betrieb aus Sicht des Übernehmenden als auch eine Betriebsentwicklungsplanung unter Berücksichtigung von gegebenenfalls notwendigen Investitionen durchgeführt werden.

Zudem besteht bei der LWK im Rahmen des Beratungsangebotes "Familienmoderation" die Möglichkeit der professionellen Begleitung bei Konflikten in der Phase der Betriebsübergabe. Auch die Beratung zur Betriebsübergabe unter fremden Dritten findet mittlerweile Berücksichtigung im Beratungsangebot.

Die Nachfrage ist konstant bis leicht steigend. Innerhalb dieses Beratungssegmentes hat die Anzahl der konfliktbeladenen Betriebsübergaben und der Betriebsübergaben unter fremden Dritten allerdings zugenommen

Saarland: Eine kostenfreie Hofübergabeberatung für Landwirte erfolgt durch die Landwirtschaftskammer für das Saarland und den Bauernverband. Dies geschieht als besondere Sparte der sozioökonomischen Beratung und wird finanziert durch die Landesregierung des Saarlandes.

Im Schnitt der Jahre werden zwischen zehn und 15 Betriebe insgesamt beraten. Es handelt sich hierbei in der Regel um größere Betriebe, meistens im Haupterwerb. Diese Nachfrage ist relativ kontinuierlich.

Zusätzlich kam es in den letzten Jahren immer wieder zu Anfragen nach Beratungen von Betriebsneugründungen, jedoch eher im Bereich Nebenerwerb bis zehn Hektar.

Sachsen: Das Angebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) zum Thema Hofübergabe wird im Wesentlichen vom Beratungsdienst zur Einkommens- und Vermögenssicherung unterbreitet. Auf der Website wird in Kürze ein Flyer veröffentlicht, der das Beratungsangebot zur Hofübergabe beschreibt. Dieser ist derzeit in Arbeit. Unterstützung wird angeboten:

  • bei der langfristigen Vorbereitung, Planung und Kommunikation,
  • beim Wählen des richtigen Zeitpunktes,
  • beim Heranführen des Hofnachfolgers an betriebliche Unterlagen,
  • bei der Klärung der familiären Voraussetzungen,
  • bei der Überprüfung der wirtschaftlichen Voraussetzungen,
  • bei der Ergründung persönlicher Wünsche und Vorstellungen,
  • bei Kontaktaufnahme zum Steuerberater, Rechtsanwalt, SVLFG u.a.

Eine rechtliche und steuerliche Beratung erfolgt nicht.

Das Beratungsangebot zur Einkommens- und Vermögenssicherung richtet sich an landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe, die aus verschiedensten Gründen in eine wirtschaftliche Problemlage geraten sind. Häufig spielte in den Beratungen der Generationswechsel im Unternehmen eine Rolle. Deshalb wurde entschieden, eine orientierende Beratung zum Thema Hofübergabe in Form eines Gespräches vor Ort anzubieten, erweitert im Einzelfall durch Vermittlung und Gesprächsgestaltung zwischen den Familienmitgliedern und durch betriebswirtschaftliche Berechnungen sowie Beratung zu Aspekten der Förderung im Agrarbereich.

Beratung wird nicht nur bei der "klassischen" Hofübergabe nachgefragt. Die Führung des Unternehmens im Nebenerwerb ist zunehmend ein Thema, vereinzelt erfolgen auch Existenzgründerberatungen und Beratungen zur außerfamiliären Hofübergabe.

Sachsen-Anhalt: Beratung ist in Sachsen-Anhalt im Wesentlichen privatwirtschaftlich organisiert. Die Beratung erfolgt durch freiberufliche Beratende oder Beschäftigte in Beratungsunternehmen. Die Inanspruchnahme von Beratungsdienstleistungen durch Landwirtinnen und Landwirte findet freiwillig und auf vertraglicher Grundlage entsprechend der nachgefragten und vereinbarten Beratungsinhalte statt.

Zur Qualitätssicherung besteht in Sachsen-Anhalt ein System der Anerkennung von privaten Beraterinnen und Beratern, aktuell nach der Berateranerkennungsverordnung vom 29. April 2019. Zuständige Behörde für die Anerkennung ist die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt. Die "Liste anerkannter Beratungskräfte nach VO" finden sich auf der Webseite der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (allgemeine Ausführungen zur Beratung). Unter dem Beratungsschwerpunkt "Unternehmensberatung" sind auch die Berater registriert, die eine spezielle Beratung zum Thema Betriebsübergabe anbieten (Kategorie=Spezialgebiet e)).

Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt bietet im Rahmen der sozio-ökonomischen Beratung eine Erstberatung zum Thema Betriebsübergabe an (Kontakt). Die Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH betreibt eine Hofbörse und bietet eine spezielle Beratung für Junglandwirte an.

Ein großer Teil von Betriebsgründungen erfolgte 1990 beziehungsweise Anfang der 1990er Jahre. Viele Wiedereinrichter waren damals zwischen 30 und 40 Jahre alt. Hier steht in zunehmendem Maße ein Generationswechsel an mit entsprechendem Bedarf nach Informationen zur Hofübergabe.

Zum Thema Hofübergabe informieren auch zwei Beiträge in der B&B Agrar 3-2020, S. 23f und S. 25f.

Stand: 07.09.2020

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