Die Ausbildungsgänge sind durch die Landwirtschaftskammern und andere zuständige Stellen geregelt und können sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Die Ausbildungsinhalte der Ausbildungsregelungen für Menschen mit Behinderung werden aus den Inhalten entsprechender anerkannter Ausbildungsberufe entwickelt. Vor Ausbildungsbeginn sind Art und Schwere der Behinderung durch die regionalen Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit festzustellen.

Ausbildungsmöglichkeiten für behinderte Menschen gibt es im Bereich der Grünen Berufe in folgenden Fachrichtungen:

  • Forstwirtschaft
  • Gartenbau
  • Hauswirtschaft
  • Landwirtschaft
  • Pferdewirtschaft
  • Tierpflege (Heim und Pension)

Zudem ist es möglich, eine Fachpraktiker-Ausbildung in der Floristik zu absolvieren.

Regelungen

Für die Berufsausbildung in den Werker-, Helfer- und Fachpraktiker-Berufen gibt es keine bundeseinheitliche rechtliche Regelung. Die zuständigen Kammern und andere zuständige Stellen erlassen ihre Ausbildungsregelungen entsprechend den Hauptausschussempfehlungen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).

Beispiel Landwirtschaftswerkerin / Landwirtschaftswerker

Die Landwirtschaftswerkerin bzw. der Landwirtschaftswerker, in manchen Bundesländern auch Landwirtschaftshelferin bzw. Landwirtschaftshelfer genannt, ist ein Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderung.

Landwirtschaftswerkerinnen und Landwirtschaftswerker arbeiten dabei mit, pflanzliche und tierische Produkte zu erzeugen. Sie können zum Beispiel im Ackerbau, Obstbau, Weinbau oder Hopfenbau arbeiten. Oder in der Rinder-, Schweine- oder Geflügelhaltung.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre. Die Ausbildung wird entweder im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule (duale Ausbildung) durchgeführt oder findet in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation wie Berufsbildungswerken oder sonstigen außerbetrieblichen Einrichtungen statt. Sie orientiert sich am anerkannten Ausbildungsberuf Landwirtin / Landwirt.

Während der Ausbildung lernen Auszubildende beispielsweise:

  • wie man Böden bearbeitet und pflegt, damit sie fruchtbar bleiben
  • welche landwirtschaftlichen Nutzpflanzen es gibt
  • wie man beim Aussähen und Pflanzen mitarbeitet
  • wie man erntet und welche Erntemaschinen und -geräte man benutzen kann
  • wie man Tiere füttert, tränkt und pflegt
  • was man bei der Aufzucht von Jungtieren beachten muss
  • wie man landwirtschaftliche Maschinen verwendet, wartet und pflegt
  • wie man unter Anleitung einfache Reparaturen an landwirtschaftlichen Maschinen macht
  • wie man Ställe reinigt und desinfiziert
  • wie man Saatgut und Futter lagert
  • wie man Umweltschutzmaßnahmen anwendet

Voraussetzungen

Die Ausbildung zum Landwirtschaftswerker oder zur Landwirtschaftswerkerin kann auch ohne Schulabschluss begonnen werden. Voraussetzung für die Zulassung zu einer Berufsausbildung ist in der Regel eine Eignungsuntersuchung, die durch die zuständige Agentur für Arbeit veranlasst wird.

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit