Der Abschluss Techniker / Technikerin in den Bereichen Gartenbau, Garten- und Landschaftsbau oder Landwirtschaft ist eine landesrechtlich geregelte Fortbildung an Fachschulen.

Die Dauer der Fortbildung beträgt zwei Jahre.

Einsatzgebiete

Der staatlich geprüfte Techniker / die staatlich geprüfte Technikerin zeichnet sich durch praktische Berufserfahrung und fundiertes, theoretisches Fachwissen aus. Durch umfangreiches Wissen hat er in seiner / sie in ihrer Fachrichtung eine weit gefächerte Einsatzbreite.

Der staatlich geprüfte Techniker / die staatlich geprüfte Technikerin ist in der Lage, auf veränderte Anforderungen flexibel zu reagieren und sich in kurzer Zeit in vielfältige Aufgaben und Tätigkeiten auch auf höherer Ebene einzuarbeiten.

Voraussetzungen

Für die Teilnahme an der Fortbildung wird in der Regel die Abschlussprüfung in einem anerkannten und für die Zielsetzung der Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf (einschließlich des Berufsschulabschlusses) vorausgesetzt. Außerdem ist eine entsprechende Berufspraxis sowie, je nach Bundesland, ggf. ein mittlerer Bildungsabschluss nachzuweisen.

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