
Zielgruppe des Fortbildungsganges "Geprüfter Natur- und Landschaftspfleger" / "Geprüfte Natur- und Landschaftspflegerin" sind Personen, die sich für berufliche Aktivitäten auf einem gehobenen fachlichen Niveau im Natur- und Umweltschutz sowie in der Landschaftspflege und den angrenzenden Bereichen weiter qualifizieren wollen.
Die Fortbildungsprüfung ist eine Aufstiegsfortbildung nach § 56 Berufsbildungsgesetz.
Aufgaben
- Erkennen und Erfassen von schützenswerten Landschaftsteilen, Lebensräumen und Lebensgemeinschaften; Erkennen von Belastungen und Schäden sowie Möglichkeiten ihrer Vermeidung und Sanierung,
- Informieren und Beraten über Naturschutz und Landschaftspflege,
- Planen und Durchführen von Maßnahmen der Besucherbetreuung,
- Planen und Vorbereiten von Arbeiten; Organisieren des Arbeitsablaufs, Disponieren der dafür notwendigen Betriebsmittel, Maschinen und Geräte,
- Durchführen von Maßnahmen zur Pflege sowie zur Entwicklung und Sicherung von Landschaften, Landschaftsteilen und Lebensräumen, unter besonderer Berücksichtigung naturverträglicher Verfahren,
- Übertragen von Aufgaben an Mitarbeiter und Überwachen der fachgerechten Ausführung,
- Durchführen der Maßnahmen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung sowie der Verkehrssicherung,
- Abwicklung von Maßnahmen nach rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten.