Die Fortbildung zum Meister oder zur Meisterin soll dazu befähigen

  • Fach- und Führungsaufgaben in Betrieben oder Fachbereichen zu übernehmen,
  • einen eigenen Betrieb näher zu durchleuchten, Schwachstellen zu erkennen und Entwicklungsmöglichkeiten für die Zukunft zu entwickeln sowie
  • junge Menschen auszubilden.

Voraussetzung

Voraussetzung ist eine abgeschlossene Ausbildung in einem Ausbildungsberuf und eine entsprechende anschließende praktische Tätigkeit (in der Regel drei Jahre, in manchen Berufen zwei Jahre).

Zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Praktische Vorbereitung im Betrieb
  • Theoretische Vorbereitung
    •  Besuch der Fachschule mit einjähriger Ausbildungsdauer und/oder
    • Vorbereitungskurse an den Landwirtschaftsämtern, Fachschulen und der Landeswaldarbeitsschule Gehren sowie im Rahmen der berufsbegleitenden Fortbildung

Rechtliche Regelungen

Verordnungen über die Anforderungen für die Meisterprüfungen in landwirtschaftlichen Berufen

Informationen aus den Bundesländern


Tierwirtschaftsmeisterin / Tierwirtschaftsmeister

Pferdewirtschaftsmeisterin / Pferdewirtschaftsmeister

Übersicht zu der Meisterprüfung im Beruf Pferdewirt in Deutschland

Agrarservicemeisterin / Agrarservicemeister

Forstwirtschaftsmeister / Forstwirtschaftsmeisterin

Revierjagdmeisterin / Revierjagdmeister

Fischwirtschaftsmeisterin / Fischwirtschaftsmeister

Meisterin / Meister in der Hauswirtschaft

Labormeisterin / Labormeister

Molkereimeisterin / Molkereimeister

Brennereimeisterin / Brennereimeister

Baden-Württemberg

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