... Profis für den Alltag

Persönliche Voraussetzungen

  • Freude, Menschen zu helfen und mit ihnen umzugehen
  • Interesse an Ernährungs-, Gesundheits- und Umweltfragen
  • Spaß am Kochen und praktisches Geschick bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten
  • Fähigkeit, selbstständig zu arbeiten
  • Verantwortungsbereitschaft
  • Organisationstalent
  • Fähigkeit, Probleme zu lösen

Tätigkeiten

In vielen Haushalten und Betrieben gehört es zu den Aufgaben der Hauswirtschafter und Hauswirtschafterinnen – gemeinsam mit Kindern, älteren, behinderten oder auch kranken Menschen – den Alltag zu meistern. Zum Haushaltsmanagement gehört aber ebenso, sich um den Einkauf und die fachgerechte Vorratshaltung von Lebensmitteln zu kümmern, Mahlzeiten zuzubereiten und zu servieren, Sauberkeit und Hygiene sicherzustellen, aber auch zu unterstützen, wenn betreute Personen Aufgaben nicht mehr alleine erledigen können.

Hauswirtschafter und Hauswirtschafterinnen lernen nicht nur professionell Kochen und Reinigen, sondern erfahren auch, wie man Budgets plant und Speisepläne erstellt, Räume dekoriert oder Einkaufspläne für große Einrichtungen macht. Darüber hinaus lernen sie, das Thema Nachhaltigkeit in ihr berufliches Tun einzubinden.

Hauswirtschafter und Hauswirtschafterinnen sollten Organisationstalent mitbringen und einen Sinn für Ordnung und Einfühlungsvermögen haben – im Mittelpunkt der Arbeit stehen nämlich immer Menschen, die zu versorgen sind. Die Einsatzorte reichen entsprechend von Einrichtungen der Alten-, Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, Wohngruppen, Schulen, Kindergärten, Kureinrichtungen, Krankenhäuser bis hin zu Jugendherbergen, Betriebskantinen, Privathaushalten und landwirtschaftlichen Betrieben.

Eine modernisierte Ausbildungsordnung ist seit dem 1. August 2020 in Kraft und differenziert die Ausbildung jetzt in drei Schwerpunkte. Die spezifischen Inhalte werden in der zweiten Ausbildungshälfte vermittelt:

  • personenbetreuende Dienstleistungen
  • serviceorientierte Dienstleistungen
  • ländlich-agrarische Dienstleistungen

Ausbildungsinhalte

1. Ausbildungshälfte:

  • hauswirtschaftliche Betreuungsbedarfe personen-, zielgruppen- und situationsorientiert ermitteln
  • Verpflegung planen sowie Speisen und Getränke zubereiten und servieren
  • Räume und Wohnumfeld reinigen, pflegen und gestalten
  • Textilien einsetzen, reinigen und pflegen
  • Hygienemaßnahmen durchführen
  • im Team arbeiten und dabei individuelle Ressourcen und kulturelle Identitäten berücksichtigen
  • Umweltschutz und digitales Arbeiten

2. Ausbildungshälfte:

  • Personen anleiten und bei der Personaleinsatzplanung mitwirken
  • Angebote zielgruppengerecht- und adressatengerecht entwickeln
  • hauswirtschaftliche Dienstleistungen koordinieren
  • ländlich-agrarische Produkte und Betreuungsangebote entwickeln und dabei landwirtschaftliche Traditionen und das landwirtschaftliche Umfeld berücksichtigen (bei Schwerpunkt: ländlich-agrarische Dienstleistung)

Perspektiven

  • Meister/ Meisterin der Hauswirtschaft
  • Staatlich geprüfter Wirtschafter/ Staatlich geprüfte Wirtschafterin
  • Geprüfter Fachhauswirtschafter/ Geprüfte Fachhauswirtschafterin
  • Staatlich anerkannter Dorfhelfer/ Staatlich anerkannte Dorfhelferin
  • Staatlich geprüfter hauswirtschaftlicher Betriebsleiter/ Staatlich geprüfte hauswirtschaftliche Betriebsleiterin
  • Hochschulstudium (zum Beispiel Ernährungs- und Haushaltswissenschaften, Ernährungsökonomie, Ernährung und Versorgungsmanagement)

Auszubildende

Auszubildende in der Landwirtschaft 2022: 99

Die Ausbildungsvergütung beträgt durchschnittlich 871 Euro.

Informationen zur neuen Ausbildungsverordnung

Drei Beiträge zur Neuausrichtung des Berufes "Hauswirtschafterin/ Hauswirtschafter" finden Sie auf Seite 24-28 der  Fachzeitschrift B&B 2/2020. 

Quellen

Die Grünen 14: Vierzehn Ausbildungsberufe im Agrarbereich - Broschüre des Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL)

Statistik des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Lexikon der Ausbildungsberufe: Beruf aktuell, Bundesagentur für Arbeit (PDF-Datei)