- Vom:
- 13.03.2025
- Anbieter:
- Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
- Arbeitsort:
- Güstrow
- Vergütung:
- Nicht angegeben
- Frist:
- 31.03.2025
Beschreibung
Beim Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern sind zwei Referendariatsplätze zum Landwirtschaftsreferendar zu besetzen - Ziel des Vorbereitungsdienstes ist die Vermittlung von erforderlichen Kenntnissen und Fähigkeiten, die zur Erfüllung der Aufgaben in der Agrarverwaltung befähigen. Sie dient der Qualifizierung von Fach- und Nachwuchsführungskräften für eine Tätigkeit in der Landwirtschaftsverwaltung des Landes Mecklenburg - Vorpommern.
Aufgaben
- Dementsprechend hat das Referendariat folgende inhaltliche Schwerpunkte
- Verwaltung
- Beratung
- Förderung
- Bildung/Schule
- Das Verständnis für die politischen, wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Zusammenhänge und für die Belange der Verwaltung wird in der Ausbildung besonders gefördert
Der zweijährige Vorbereitungsdienst gliedert sich in folgende vier Ausbildungsabschnitte- Ministerium und nachgeordneter Bereich
- Wissenschaftlich-pädagogische Ausbildung an einer Ausbildungsschule und einem Institut für Landwirtschaftspädagogik
- Landwirtschaftsberatung und Landgesellschaft
- Ausbildung in Institutionen des gewählten fachlichen Schwerpunktgebietes
- Die praktische Ausbildung wird von allgemeinen Seminaren und Lehrgängen begleitet. mit der Laufbahnprüfung erlangen Sie
- Eine fachlich geprägte Führungsqualifikation für die Verwaltung
- Rüstzeug für die Entwicklung von Lösungsstrategien unter Berücksichtigung staatspolitischer, wirtschaftlicher, kultureller und sozialer Belange
- Die Laufbahnbefähigung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung des Agrar- und Ausbildungsdienststelle(n)Verschiedene Dienststellen im Land und außerhalb von M-V.
Anforderungen
- Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf
- Beachtung der Höchstaltersgrenze gemäß § 18a Absatz 5 des Landesbeamtengesetzes - LBG M-V (das 35. Lebensjahr darf noch nicht vollendet sein), Schwerbehinderte und ihnen gemäß § 2 Absatz 3 des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) gleichgestellte behinderte Menschen können in den Vorbereitungsdienst eingestellt werden, wenn sie das 38. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- Erfolgreich abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Diplom, Masterabschluss einer wissenschaftlichen Hochschule oder akkreditierter Masterabschluss einer Fachhochschule) der Agrarwissenschaften oder der Agrarökonomie oder einem vergleichbaren Studiengang und
- Nachweis einer berufsbezogenen einjährigen praktischen Tätigkeit (Tätigkeit als Master nach Studienabschluss)