
Ein Futures-Kontrakt ist eine standardisierte Vereinbarung, eine bestimmte Menge einer Ware mit einer bestimmten Qualität zu einem festgelegten Preis zu einem zukünftigen Zeitpunkt zu kaufen oder zu verkaufen. Dies ermöglicht Landwirten und Landwirtinnen, Preise im Voraus zu fixieren und sich gegen Preisschwankungen abzusichern.
Hedging-Strategien
Warenterminkontrakte beziehungsweise Futures-Kontrakte können sowohl zur Absicherung von Verkaufspreisen für landwirtschaftliche Erzeugnisse als auch von Einkaufspreisen für Betriebsmittel eingesetzt werden. Ein Landwirt oder eine Landwirtin verkauft Futures-Kontrakte, um sich gegen fallende Preise zu schützen (Short Hedge) oder kauft Futures-Kontrakte, um sich gegen steigende Preise zu schützen (Long Hedge).
Ein natürliches Hedging (finanzielle Absicherung) kann entstehen, wenn sich bestimmte Marktbewegungen auf verschiedene Teile des Betriebs oder auf unterschiedliche Geschäftstätigkeiten gegensätzlich auswirken. In solchen Fällen kann es strategisch unvorteilhaft sein, alle Mengen oder Positionen vollständig abzusichern. Eine vollständige Absicherung könnte dazu führen, dass mögliche Vorteile, die durch natürliche Marktmechanismen entstehen, verloren gehen. Ein Beispiel ist die negative Korrelation zwischen Erträgen und Preisen. So fallen geringere Erträge oft mit hohen Preisen zusammen, was die Erlöse stabilisiert.
Stattdessen sollte die Hedge Ratio – der Grad der Absicherung einer Position gegen Kursschwankungen – sorgfältig festgelegt werden. Das optimale Absicherungsverhältnis ist also der prozentuale Anteil, den man absichert, um eine möglichst hohe Reduzierung der Erlösschwankungen zu erzielen.
Futures-Kontrakte sind vielseitige Instrumente des Risikomanagements in der Landwirtschaft. Allerdings erfordern sie fundiertes Wissen und sorgfältige Planung. Landwirte sollten die Mechanismen, Chancen und Risiken genau verstehen, bevor sie Futures in ihre Geschäftsstrategie integrieren. Eine ganzheitliche Betrachtung des betrieblichen Risikomanagements ist dabei unerlässlich.
Entscheidungsfaktoren
Im Rahmen einer aktuellen Studie an der Georg-August-Universität Göttingen (Arbeitsbereich Landwirtschaftliche Betriebslehre) wurde die gesamte zu der Thematik “Warenterminkontrakte und Landwirtschaft” vorliegende Literatur überprüft. Es konnten elf Schlüsselfaktoren identifiziert werden, die die Entscheidung von Landwirtinnen und Landwirten zur Nutzung von Futures-Kontrakten beeinflussen. Diese lassen sich in drei Gruppen einteilen (s. Abbildung):
- Personenmerkmale,
- soziale Faktoren sowie
- Wissen und Wahrnehmung.
Bei den Personenmerkmalen spielt vor allem die Risikoeinstellung eine Rolle. Erwartungsgemäß nutzen Landwirtinnen und Landwirte mit zunehmender Risikoaversion Futures-Kontrakte häufiger, da diese Instrumente primär der Risikominderung dienen sollen. Bezüglich des sozialen Umfelds zeigt sich, dass vor allem die Nutzung von Warenterminkontrakten im Kollegenkreis oder auch Empfehlungen durch Beratungskräfte die Nutzung positiv beeinflussen können. Ein dritter wichtiger Faktor ist die wahrgenommene Benutzerfreundlichkeit von Futures-Kontrakten. Landwirte und Landwirtinnen, die Futures-Kontrakte als einfach zu verstehen und anzuwenden empfanden, waren eher geneigt, sie zu nutzen.
Außerdem zeigt die Studie, dass frühere Erfahrungen mit Futures-Kontrakten eine wichtige Rolle spielen. Landwirtinnen und Landwirte, die in der Vergangenheit bereits Futures-Kontrakte genutzt hatten, waren eher geneigt, dies auch in Zukunft zu tun. Dies unterstreicht die Bedeutung von Gewohnheiten und Vertrautheit im Entscheidungsprozess.

Chancen und Risiken erklären
Ein weiteres zentrales Ergebnis der Studie betrifft die Wahrnehmung der Leistung von Futures-Kontrakten. Viele Landwirte und Landwirtinnen sehen diese nicht primär als Instrument zur Risikominderung, sondern als Möglichkeit, höhere Produktpreise zu erzielen – eine Sichtweise, die eher der Spekulation zuzuordnen ist. Hier zeigt sich ein wichtiger Ansatzpunkt für die Beratung: Es gilt, den Unterschied zwischen Hedging (Absicherung) und Spekulation klar herauszuarbeiten. Dabei muss betont werden, dass Risikomanagement grundsätzlich immer mit Kosten verbunden ist. Auch der Gang an die Warenterminbörse und der Handel mit Futures-Kontrakten ist mit Kosten verbunden (s. Infokasten).

Die Erkenntnisse der Göttinger Studie haben weitreichende Implikationen für die Bildung und Beratung im Agrarbereich. Bildungsangebote sollten hinsichtlich ihrer Curricula überarbeitet werden, um nicht nur technisches Wissen zu vermitteln, sondern auch Wissen und Wahrnehmungen zu adressieren. Kurse sollten explizit auf die Unterscheidung zwischen Hedging und Spekulation eingehen und die Rolle von Futures-Kontrakten im Gesamtkontext des betrieblichen Risikomanagements verdeutlichen. Praxisnahe Beispiele und Simulationen können die Funktionsweise und Kostenstruktur von Futures-Kontrakten greifbar machen.
Zusammenfassend verdeutlicht die Studie: Bei der Förderung von Futures-Kontrakten geht es nicht nur um Fachwissen, sondern auch um den Abbau von psychologischen Barrieren und Missverständnissen. Eine ganzheitliche Herangehensweise in Bildung und Beratung kann Landwirten und Landwirtinnen helfen, fundiertere Entscheidungen für ihr Risikomanagement zu treffen.
So laufen Termingeschäfte
Um an der Warenterminbörse handeln zu können, muss der Landwirt/die Landwirtin zunächst ein Handelskonto bei einem Broker eröffnen. Hierfür fallen oft Eröffnungs- und jährliche Kontoführungsgebühren an, die je nach Anbieter unterschiedlich hoch ausfallen können. Zusätzlich entstehen Transaktionskosten für jeden Kauf oder Verkauf eines Futures-Kontrakts. Diese umfassen Maklergebühren, die vom Broker erhoben werden, sowie Börsengebühren für den Zugang zum Handel.
Beim Handel mit Futures-Kontrakten spielt der Begriff Initial-Margin eine zentrale Rolle. Die Margin ist eine Sicherheitsleistung, die der Landwirt/die Landwirtin auf dem Konto hinterlegen muss, um den Kontrakt eingehen zu können. Diese Sicherheitsleistung beträgt einen Teil des gesamten Kontraktwertes. Die Margin stellt sicher, dass der Landwirt/die Landwirtin die Verpflichtungen erfüllen kann, falls sich der Markt gegen die Position entwickelt.
Sollten sich die Preise anders entwickeln als erwartet, könnte der Landwirt/die Landwirtin eine sogenannte Nachschusspflicht (Margin-Call) erhalten. Ein Margin-Call tritt ein, wenn der Marktwert des Futures-Kontrakts sich so stark verändert, dass die auf dem Margin-Konto hinterlegte Sicherheitsleistung nicht mehr ausreicht, um die Position zu decken. In diesem Fall muss der Landwirt/die Landwirtin zusätzliches Kapital auf das Konto einzahlen, um die Margin wieder auf das erforderliche Niveau zu bringen. Andernfalls wird die Position möglicherweise zwangsweise geschlossen. Die Wirksamkeit der Absicherung hängt auch von den Preisbewegungen am Terminmarkt und am physischen Markt ab. Die Differenz zwischen Terminmarktpreis und physischem Preis wird als "Basis" bezeichnet. Das "Basisrisiko" beschreibt die Unsicherheit über diese Differenz und kann die Effektivität der Absicherung beeinflussen.
Neben den offensichtlichen Gebühren gibt es auch weniger offensichtliche Kosten, die nicht von der Warenterminbörse erhoben werden. Dazu zählen Opportunitätskosten, die dadurch entstehen, dass Kapital in Margin-Konten gebunden ist und somit nicht für andere Investitionen oder betriebliche Aktivitäten zur Verfügung steht.
Ein Futures-Kontrakt hat ein festgelegtes Fälligkeitsdatum, zu dem er abgerechnet werden muss. An diesem Datum endet der Kontrakt. Der übliche Weg im Futures-Handel ist das Glattstellen des Kontrakts, auch als Papierhandel bekannt. Dies bedeutet, dass der Landwirt/die Landwirtin vor dem Fälligkeitsdatum des ursprünglichen Kontrakts eine gleichwertige, entgegengesetzte Position einnimmt, um den Kontrakt auszugleichen. Praktisch betrachtet handelt es sich dabei um den Kauf oder Verkauf eines Futures-Kontrakts, der die ursprüngliche Position neutralisiert.
Beispiel: Wenn ein Landwirt oder eine Landwirtin ursprünglich einen Verkaufskontrakt abgeschlossen hat, kauft er/sie nun einen gleichwertigen Kontrakt zurück. Dadurch entfallen Kosten für Logistik, da keine physische Ware gehandelt wird und somit keine Lieferung notwendig ist. Der Unterschied zwischen dem Eröffnungspreis des ursprünglichen Kontrakts und dem Preis des neuen Kontrakts ergibt dann den Gewinn oder Verlust.
Für einige Produkte kann auch eine physische Lieferung möglich sein. In diesem Fall entscheidet sich der Landwirt/die Landwirtin, die im Kontrakt festgelegte Menge Weizen an den Käufer zu liefern. Der Käufer oder Käuferin erhält die Ware und der Landwirt/die Landwirtin bekommt den im Futures-Kontrakt vereinbarten Preis. Es fallen jedoch zusätzliche Kosten bei der physischen Abwicklung des Kontrakts an, wie zum Beispiel Liefer- und Abwicklungsgebühren. In der Praxis spielt die physische Lieferung der über die Warenterminbörse kontrahierten Mengen kaum eine Rolle.
Rechenbeispiel
Ein Landwirt/eine Landwirtin möchte am 1. Januar den voraussichtlichen Winterweizenertrag der kommenden Ernte in Höhe von 200 Tonnen preislich absichern. Der gegenwärtige Kassamarktpreis beträgt 240 Euro pro Tonne. Bei diesem Weizenpreis wäre der Deckungsbeitrag positiv und hoch genug, um einen Gewinn zu erzielen. Allerdings schwanken die Preise und der Betrieb würde sich daher gerne den jetzigen Preis sichern.
Zur Preisabsicherung geht der Landwirt/die Landwirtin am 1. Januar eine Lieferverpflichtung (Short-Futures) zu 240 Euro pro Tonne mit einer Laufzeit bis zum 1. August und einem Volumen von 200 Tonnen bei den festgelegten Qualitätsparametern von maximal 15 Prozent Feuchtigkeit, einem Hektolitergewicht von 76 Kilo und einer Fallzahl von 220 Sekunden ein. Der Kontrakt ist zum 1. August fällig.
Zu Beginn des Geschäfts muss die Initial Margin (Sicherheitsleistung) von 20 Prozent des Kontraktwertes, also 48 Euro pro Tonne, auf das Konto bei der Warenterminbörse eingezahlt werden. Am Ende der Futures-Laufzeit zum 1. August liegt der lokale Kassapreis für Winterweizen nur noch bei 220 Euro pro Tonne. Der Landwirt/die Landwirtin verkauft die physische Ware beim lokalen Landhändler und erhält die 220 Euro pro Tonne.
An der Warenterminbörse schließt die Person vor dem 1. August eine zusätzliche Abnahmeverpflichtung – auch Long-Futures genannt – zu 220 Euro pro Tonne mit exakt gegensätzlichem Resultat zu den ursprünglichen Short-Futures zu 240 Euro pro Tonne ab. Die Futures heben sich gegeneinander auf und es besteht keine Lieferverpflichtung. Der Landwirt/die Landwirtin erhält einen Erlös aus dem Gang an die Warenterminbörse in Höhe der Differenz von 20 Euro pro Tonne Winterweizen. Ebenfalls bekommt er/sie die Initial Margin von 48 Euro pro Tonne zurück. In Summe erhält der Betrieb die zu Beginn abgesicherten 240 Euro pro Tonne, trotz fallender Preise. Die Tabelle gibt einen Überblick über das hypothetische Rechenbeispiel. Dabei muss beachtet werden, dass Transaktionskosten sowie das Basisrisiko nicht berücksichtigt wurden. Diese können den Erlös beeinflussen.




