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Zusammenfassung
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Entwicklungen in der Beratungslandschaft (Teil 1)
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Beratungssysteme der einzelnen Bundesländer (Teil 2)
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Die landwirtschaftliche Beratung hilft Landwirtinnen und Landwirten dabei, die zunehmenden Anforderungen in ihren Betrieben zu bewältigen. Die Zuständigkeit hierfür liegt bei den einzelnen Bundesländern; rechtliche Grundlagen für Beratungsangebote und ihre konkrete Ausgestaltung sind in Landesgesetzen und Verwaltungsvorschriften geregelt.

Eine Übersicht zeigt die Beratungssysteme der einzelnen Bundesländer sowie deren jeweilige Organisationsstrukturen und Finanzierungsmodelle: Neben staatlichen existieren auch private Beratungsdienste, die je nach Anbieter kostenlos, teilweise oder vollständig kostenpflichtig sein können. Die Trägerorganisationen und selbständigen Beratungskräfte bieten Unterstützung nicht nur zu Produktion, Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit an, sondern auch in Bereichen wie Familienberatung, sozio-ökonomische Beratung in Krisen und bei der Hofübergabe.

Öffentliche Beratung stärken

Die öffentliche Finanzierung landwirtschaftlicher Beratung hat eine lange Geschichte und ist auch in politischen Ziel- und Rahmensetzungen auf europäischer und nationaler Ebene stark verankert. In der aktuellen Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) (2023 bis 2027) ist Beratung verpflichtend in die nationalen Strategiepläne zu integrieren und das Beratungssystem als Teil des AKIS zu stärken (Verordnung (EU) 2021/2115).

Ein Überblick über die letzten 50 Jahre zeigt: Die Zahl der Beratungsanbieter wächst und kommerzielle Angebote nehmen zu, während kostenfreie Beratungen durch landwirtschaftliche Dienststellen oder im Rahmen von übertragenen Hoheitsaufgaben durch Landwirtschaftskammern seltener und je nach Bundesland unterschiedlich verfügbar sind. Deshalb müssen öffentliche Beratungen gezielt konzipiert und kommuniziert werden, um möglichst viele Landwirtinnen und Landwirte zu erreichen.

Schwerpunktaufgaben

Die Gestaltung von Beratungsangeboten hängt von den Zielen der Träger, dem Beratungsverständnis und den zugeschriebenen Aufgaben ab. Vier Hauptschwerpunkte lassen sich unterscheiden:

  • Problemlösung,
  • Nutzung fachlicher Expertise,
  • Bestandteil eines Service-Portfolios und
  • Impulsgeber im AKIS.

Mit wachsender Vielfalt müssen Landwirtinnen und Landwirte bewusst auswählen, welche Unterstützung sie von wem zu welchen Konditionen annehmen. Dabei gilt es, Stärken und Schwächen privatwirtschaftlicher, berufsständisch und öffentlich getragener Angebote abzuwägen. Staatliche Akteure übernehmen zunehmend Aufgaben wie Qualitätsmanagement, Transparenzförderung im Beratungsmarkt und Vernetzung von Beratungs- mit Forschungs- und Bildungsakteuren. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an die Beratungskräfte – sowohl fachlich als auch methodisch und organisatorisch. Für effektives Handeln im pluralistischen AKIS sind Praxisnähe, kontinuierliche Weiterbildung, Teamarbeit und Netzwerkkompetenz entscheidend.

Bundesweit zeigen sich ähnliche Entwicklungen, etwa beim Nebeneinander verschiedener Anbieter, EU-geförderter Beratung und gemeinsamen Qualifizierungsstandards (siehe Teil 1); gleichzeitig bestehen länderspezifische Besonderheiten in Form von gewachsenen Organisationsstrukturen und etablierten Kommunikationswegen (siehe Teil 2).