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In Baden-Württemberg werden Frauen gezielt mit dem von der Europäischen Union (EU) und dem Land Baden-Württemberg finanzierten Förderprogramm Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum (IMF) unterstützt (s. auch B&B Agrar 4-2022, S. 15f). Ziel des vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz initiierten Förderprogramms ist es, Frauen dabei zu helfen, wohnortnahe Einkommens- und Beschäftigungsperspektiven zu erschließen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern sowie im Ländlichen Raum die Wirtschaftsstruktur und das Dienstleistungsangebot zu erhalten. Das IMF-Programm ist in der EU-Förderperiode (2023 bis 2027) Teil des Strategieplans der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und insgesamt mit 3,5 Millionen Euro ausgestattet. Das Land Baden-Württemberg bietet das von der Arbeitsgemeinschaft der LandFrauenverbände mitinitiierte IMF-Programm bereits seit dem Jahr 2007 an. Die IMF-Förderung wurde im Laufe der Jahre und den vergangenen EU-Förderperioden immer wieder an die neuen Förderbedingungen und die aktuellen Bedarfe angepasst.

Hoher Förderbedarf

Im Jahr 2018 hatte das Ministerium das Institut für Umweltsozialwissenschaften und Geografie der Universität Freiburg mit der Durchführung einer Studie zur Lebens- und Arbeitssituation von Frauen in der Landwirtschaft in Baden-Württemberg beauftragt, um daraus Handlungsansätze für die Zukunft zu entwickeln. Die Ergebnisse der Studie zeigten, dass Frauen in Baden-Württemberg nach wie vor den größten Teil der Haushaltsführung sowie die Betreuung der Kinder und pflegebedürftigen Angehörigen übernehmen. Frauen arbeiten wegen ihrer Verpflichtungen auf dem landwirtschaftlichen Betrieb außerhalb ihrer Qualifikation und mit deutlichen Einkommenseinbußen. Die Arbeitsbelastung und der Zeitdruck sind für sie enorm. Dennoch haben mehr als 30 Prozent der Frauen, die an der Studie teilgenommen haben, eigene Geschäftsideen entwickelt oder umgesetzt. Hemmende Faktoren waren hier: Mangel an Mut, Zeit und Geld.

Um das Potenzial von Frauen nutzen zu können, gilt es, ein gutes und flächendeckendes Angebot an Weiterbildung im Bereich Familien- und Haushaltsmanagement sowie maßgeschneiderte, auf die spezifischen Bedürfnisse von Frauen zugeschnittene Qualifizierungs- und Coachingangebote im Bereich Selbstständigkeit und Unternehmensführung zu schaffen. Bildungs- und Beratungsangebote können Frauen empowern und unterstützen. Bei Existenzgründungen haben Frauen aufgrund teilweise nachteiliger Strukturen oft erschwerten Zugang zu den notwendigen Ressourcen. Gründerinnen-Netzwerke, die bei Bildungsmaßnahmen entstehen, können hier wertvolle Unterstützung liefern.

Potenzial nutzen

Frauen kommt eine Schlüsselrolle bei der Anpassung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume an die gesellschaftlichen Herausforderungen zu. Frauen neigen zum Beispiel eher dazu, aus ländlichen Gebieten abzuwandern, wenn die wirtschaftlichen Möglichkeiten begrenzt sind. Daher müssen Anreize und Einkommenschancen geschaffen werden, um die Frauen im ländlichen Raum zu halten. Das Potenzial dazu bringen die Frauen oft mit. Frauen, die zum Beispiel auf landwirtschaftlichen Betrieben einheiraten, sind gut ausgebildet. Sie verfügen über Kompetenzen sowohl im landwirtschaftlichen wie auch im nichtlandwirtschaftlichen Bereich und entwickeln damit auch eine Innovationskraft. Oft ist dies für Frauen die Möglichkeit, eigene Ideen umzusetzen und einen Bereich nach ihren Interessen zu gestalten. Allerdings verfügen Frauen eher über ein geringeres Budget für die Umsetzung ihres Projektes.

Zwei Fördermodule

Aufgabe der Politik ist es, gute Rahmenbedingungen zu schaffen. Zentrale Elemente sind: niedrigschwellige Förderprogramme, Bildungs- und Beratungsprogramme, Netzwerkplattformen, aber auch eine finanzielle Unterstützung. Das Förderprogramm IMF ist in zwei Modulen aufgebaut:

  • Qualifizierung und Coaching: Passgenaue Maßnahmen für Frauen, die sich beruflich weiterbilden oder weiterentwickeln möchten, werden mit bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Kurse und Workshops bezuschusst. Antragsteller ist der Bildungsträger. Diesem wird als Träger der Maßnahme der Zuschuss gewährt. Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen sollen die fachlichen, hier insbesondere die unternehmerischen und ökologischen, sowie die persönlichen Kompetenzen von Frauen stärken. Zuwendungsfähig sind Kosten für Referentenhonorare und Seminarleitung inklusive der Reisekosten sowie Kosten für Raummiete inklusive der notwendigen technischen Ausstattung. Gefördert werden Unterrichtskonzepte mit geeigneten Fachinhalten.
  • Förderung von Investitionen: Neben der Förderung von Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen bietet das IMF-Programm eine investive Förderung in nichtlandwirtschaftliche Unternehmen in ländlichen Gebieten. Diese Option können Frauen nutzen, die ihr Unternehmen gerade erst gegründet haben oder ihr schon länger bestehendes Kleinstunternehmen weiterentwickeln wollen. Sie erhalten einen Investitions-zuschuss in Höhe von 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die maximale Fördersumme pro Vorhaben beträgt 160.000 Euro. Die Investitionsförderung im Rahmen des IMF-Programms wird auch als Fördermodul im Rahmen des EU-Instruments LEADER angeboten. Wird ein Vorhaben über eine lokale Aktionsgruppe in einem LEADER-Gebiet ausgewählt, kann dort ein Zuschuss in Höhe von 50 Prozent gewährt werden. Fördervoraussetzung ist, dass das Vorhaben beispielgebend für die Region ist oder zur Sicherung und Verbesserung der Daseinsvorsorge durch angemessene lokale Infrastrukturen und Versorgungs-einrichtungen für die ländliche Bevölkerung beiträgt. Zuwendungsfähig sind zum Beispiel Kosten für die Errichtung und den Erwerb von unbeweglichem Vermögen, Maschinen und Anlagen einschließlich der Computersoftware und viele weitere anfallende Kosten. Voraussetzung ist die Vorlage eines Nachweises, dass das Unternehmen bereits gegründet wurde, sowie ein Unternehmenskonzept mit einer Beschreibung zur Wirtschaftlichkeit.

Förderanträge zu beiden Fördermodulen können laufend bei den für den Wohn- oder Geschäftssitz zuständigen Regierungspräsidien, Abteilung Landwirtschaft, gestellt werden. Die Projektauswahl mit anschließender Bewilligung erfolgt an feststehenden Priorisierungsterminen. Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen finden interessierte Bildungsträger sowie Unternehmerinnen unter https://www.mlr-bw.de/imf.

Evaluierung

EU-geförderte Maßnahmen unterliegen regelmäßigen Evaluationsprozessen. Insgesamt zeigten die Teilnehmerinnen eine hohe Zufriedenheit mit den Qualifizierungs- oder Coachingmaßnahmen. Ein Grund dafür ist, dass die Maßnahmen passgenau für die Frauen angeboten wurden, die Inhalte also sehr teilnehmerinnenzentriert waren. So gab es beispielsweise Schulungen zu Kräuterpädagoginnen und zu Fachfrauen für Bienenprodukte, Existenzgründungsschulungen, Marketing und Social Media im Bereich Direktvermarktung und Urlaub auf dem Bauernhof.

Die Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen im Rahmen der IMF wirken in zwei Richtungen: Zum einen haben sie eine hohe Bedeutung für die Einkommensdiversifizierung in der baden-württembergischen Landwirtschaft und zum anderen tragen sie aber auch zum Erhalt des Dienstleistungsbereiches im ländlichen Raum bei. Durch die verschiedensten thematischen Ausgestaltungen kann die Maßnahme an verschiedenen Stellen positiv wirken. Im Bereich der Einkommensdiversifizierung sind es oft die Frauen auf den Betrieben, die diese ausführen. Die Qualifizierungsmaßnahmen wirken einerseits auf die nachhaltige Qualitätssteigerung bereits bestehender Diversifizierungszweige, wie zum Beispiel in der Direktvermarktung und bei Ferien auf dem Bauernhof. Andererseits bereiten sie auf die Aufnahme neuer Zweige auf den landwirtschaftlichen Betrieben, zum Beispiel durch Existenzgründercoachings, vor. Bei den Existenzgründungen ist ein Ziel der Maßnahme die Erschließung von Marktnischen zur Schaffung von Einkommen und Arbeitsplätzen für Frauen im Ländlichen Raum, sodass auch neue Bereiche zur Einkommensdiversifizierung ausprobiert werden oder aber Arbeitsplätze im nicht landwirtschaftlichen Bereich für den ländlichen Raum entstehen können.


Literatur

Schanz, H.; Baur, K.; Biro, B. (2018): Frauen in der Landwirtschaft, Forschungsbericht 10/2018 – Band I: Ergebnisse: Universität Freiburg. DOI: 10.6094/UNIFR/16804