
Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist seit 1999 ein politikfeldübergreifendes Ziel der EU. Dennoch stellte der Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs fest, dass sich dieses Ziel im EU-Haushalt kaum wiederfindet (European Court of Auditors (ECA), 2021). In der aktuellen Förderperiode der GAP (2023 bis 2027) wird das Thema Gleichstellung explizit thematisiert und unter anderem im spezifischen Ziel 8 erwähnt – allerdings nur als eines von vielen weiteren Zielen.
In der Studie „Gender Mainstreaming im GAP-Strategieplan“ wurde deshalb untersucht, inwieweit der GAP-Strategieplan Deutschlands das Ziel der Geschlechtergleichstellung berücksichtigt. Der Fokus lag dabei auf der Ausgestaltung der über den ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) finanzierten Fördermaßnahmen der zweiten Säule. Kern der Studie ist eine Dokumentenanalyse der Förderrichtlinien der Bundesländer sowie ergänzender Merkblätter und Erläuterungen – beispielsweise Wettbewerbsaufrufe im Rahmen von LEADER (Liaison Entre Actions de Développement de l'Économie Rurale) und Auswahlkriterien. In der Studie wurde zunächst untersucht, ob die Ausgangslage geschlechterdifferenziert dargestellt wird.
Außerdem wurden die spezifischen Dokumente der einzelnen Förderprogramme dahingehend untersucht, ob Frauen und Männer in unterschiedlichem Maße von den erwarteten Wirkungen der Förderung profitieren. Dazu war es wichtig zu schauen, ob Projektauswahlkriterien strukturelle Benachteiligungen von Frauen berücksichtigen. Hierzu gehören neben dem Geschlecht auch unterschiedliche Lebenslagen und Altersgruppen. Ergänzend zur Dokumentenanalyse wurden von den Autorinnen zehn Interviews mit Expertinnen und Experten aus Verbänden, Verwaltung und Praxis geführt.
Strukturelle Barrieren
Die Lebenssituation von Frauen und Männern unterscheidet sich weiterhin erheblich, wie der räumlich differenzierte Genderindex des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) zeigt. Sowohl im Agrarsektor als auch in anderen gesellschaftlichen Bereichen besteht ein erheblicher Handlungsbedarf – mit teils unterschiedlichen Herausforderungen in Ost- und Westdeutschland. Um ländliche Räume für junge Frauen und Familien attraktiv zu halten und Abwanderungstendenzen entgegenzuwirken, ist die gezielte Auseinandersetzung mit diesen Disparitäten essenziell; Gleichstellungsaspekte sollten in Politikmaßnahmen für den ländlichen Räum explizit berücksichtigt werden. Im deutschen GAP-Strategieplan ist der Gedanke des Gender Mainstreaming bislang unzureichend umgesetzt. Das heißt Gleichstellungsaspekte werden dort und in der Ausgestaltung der Interventionen auf Länderebene nur punktuell berücksichtigt. Dies steht im Widerspruch zur Situationsanalyse des GAP-Strategieplans, die strukturelle Benachteiligungen von Frauen in ländlichen Räumen – insbesondere in der Landwirtschaft – klar herausgearbeitet hat.
So stehen zum Beispiel Interventionen für landwirtschaftliche Betriebe formaljuristisch Frauen und Männern in betriebsleitender Position gleichermaßen offen. Dabei wird implizit vorausgesetzt, dass sie dieselben betrieblichen und biografischen Fördervoraussetzungen haben. Dass es aber deutliche strukturelle Unterschiede gibt, die sich auch auf die Inanspruchnahme von Förderangeboten auswirken, lässt sich direkt aus der amtlichen Statistik und anderen Datenquellen wie der Landwirtschaftszählung oder dem Testbetriebsnetz Landwirtschaft ableiten und ist hinreichend wissenschaftlich belegt (vgl. Raue, Davier, 2025; Hansen, Davier, 2025; Padel et al., 2025). Frauen übernehmen weniger leistungsfähige Betriebe als Männer. Mehr als die Hälfte der Betriebsleiterinnen verfügt darüber hinaus über keine einschlägige fachliche Eignung, in mehreren Förderprogrammen eine Grundvoraussetzung für die Beantragung. Sie sind oft die „Second-Best-Hofnachfolge“, das heißt: Sie kommen erst ins Spiel, wenn der vorgesehene Hofnachfolger ausfällt und haben dann bereits eine andere berufliche Qualifikation erworben. Allein statistisch gesehen können Frauen die Anforderungen für investive Förderprogramme häufiger als Männer nicht erfüllen. Dazu zählen neben der fachlichen Eignung unter anderem definierte Mindestgrößen in Bezug auf das wirtschaftliche Potenzial und die Flächenausstattung ihrer Betriebe. Damit steht das agrarpolitische Ziel, den Strukturwandel zu begleiten und zugleich ökonomisch leistungsfähige Betriebe zu fördern, aus strukturellen Gründen potenziell im Widerspruch zur Förderung der Geschlechtergleichstellung in der Landwirtschaft.
Gender Budgeting
Gender Budgeting meint die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung und beinhaltet unter anderem eine geschlechterbezogene Bewertung der Haushalte (European Institute for Gender Equality, 2026). Für das Gender Budgeting des deutschen GAP-Strategieplans wurden die geplanten öffentlichen Mittel der ersten und der zweiten Säule (Direktzahlungen an Landwirtinnen und Landwirte sowie gezielte Förderprogramme für die nachhaltige und umweltschonende Bewirtschaftung und die ländliche Entwicklung) einer Bewertung unterzogen. Die Teilinterventionen wurden hinsichtlich ihres potenziellen Beitrags zur Gleichstellung kategorisiert und mit der Finanzplanung zum Zeitpunkt der Programmgenehmigung hinterlegt.
Insgesamt wird im GAP-Strategieplan nur ein geringer Teil der Mittel für Maßnahmen eingesetzt, die einen Gleichstellungsimpuls setzen oder zumindest Potenzial dafür haben. Knapp 70 Prozent der Mittel fließen in Interventionen, die bestehende strukturelle Disparitäten fortschreiben, während bei etwa 20 Prozent die Auswirkungen unklar sind (siehe Abbildung). Für die erste Säule der GAP fehlen belastbare Zahlen zur geschlechterspezifischen Verteilung der Zahlungen. Da die Einkommensstützungen überwiegend an die beantragte Fläche gebunden sind, profitieren Frauen rechnerisch unterdurchschnittlich. Auch die ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte und Junglandwirtinnen wurde in Deutschland als flächenabhängige Prämie (für maximal 120 Hektar je Betrieb und maximal fünf Jahre Jahre) ausgestaltet. Frankreich, Luxemburg und die Niederlande haben sich anders entschieden und gewähren sie als pauschale Zahlung, unabhängig von der Betriebsgröße.
Abbildung: Öffentliche Mittel (geplant) des GAP-Strategieplans nach Gleichstellungsrelevanz

Wege zur Gleichstellung
Aus den Ergebnissen der Studie folgt, dass die Geschlechtergleichstellung konsequenter in der Programmierung und Umsetzung des GAP-Strategieplans verankert werden sollte. Zu geschlechtergerechteren ländlichen Räumen können verschiedene Akteure und Akteurinnen mit folgenden Maßnahmen beitragen:
- Stärkung der Genderkompetenz (in Verwaltung, Politik und darüber hinaus): Wissen ist ein zentrales Element von Genderkompetenz. Dazu gehört Detailwissen über gesellschaftliche Ungleichheitsstrukturen im jeweiligen Anwendungsbereich, hier also für die GAP vor allem im Agrarsektor und im Bereich der ländlichen Entwicklung. Auch die Reflektion eigener Rollenbilder und Verhaltensweisen muss insbesondere bei Multiplikatoren im Regionalmanagement und in der Beratung stärker eingefordert werden.
- Prüfung der Fördervoraussetzungen im Agrarsektor auf Gleichstellungseffekte: Ob besonders ambitionierte Mindestgrößen für das jeweilige Förderziel wirklich notwendig sind, sollte kritisch geprüft werden. Damit Frauen ohne fachliche Eignung als Landwirtin zukünftig an Förderprogrammen teilnehmen können, sollten Weiterbildungsangebote zur Erlangung der fachlichen Eignung angeboten werden.
- gezielte Unterstützung der Betriebsleiterinnen, Hofnachfolgerinnen und Existenzgründerinnen: Der begonnene Diskurs über tradierte Geschlechterrollen in der Landwirtschaft und insbesondere der Hofnachfolge sollte von Interessensvertretungen und Bildungsträgern weiter vorangetrieben werden. Networking- und Coachingangebote können helfen, in einer Branche mit wenigen weiblichen Vorbildern, den Mut zur Betriebsübernahme, aber auch zur Antragsstellung in Förderprogrammen zu stärken. Bildungs- und Beratungsangebote können gezielt zur Überwindung stereotyper Geschlechterbilder für Landwirtinnen und Landwirte beitragen. Nicht zuletzt braucht es institutionelle und familiäre Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Familie und Betriebsleitung – Unterstützung, die mitarbeitende Partnerinnen den Betriebsleitern über Jahrhunderte wie selbstverständlich gewährt haben.

Literatur
European Court of Auditors (ECA) (2021): Gender mainstreaming in the EU budget: time to turn words into action. Special Report 10/2021. DOI:10.2865/238048
European Institute for Gender Equality (EIGE) (2026): What is gender budgeting? URL: https://eige.europa.eu/gender-mainstreaming/toolkits/gender-budgeting/what-is-gender-budgeting?language_content_entity=de (Abruf: 18.2.2026)
Hansen, H.; Davier, Z. von (2025): Is there a gender gap in German farm income? Preliminary results from FADN data. 35th meeting of the FLAN, 12-13 Juni 2025
Padel S.; Davier, Z. von; Neuenfeldt, S. (2025): Erwerbssituation von Frauen in der Landwirtschaft – Beschäftigungsstruktur, Berufsbildung und Entwicklung auf dem Weg zur Gleichstellung, Berichte über Landwirtschaft, 17/07/2025
Raue P.; Davier, Z. von (2025): Gender Mainstreaming im GAP-Strategieplan Potenzieller Beitrag des GAP-Strategieplans zur Gleichstellung von Frauen und Männern, mit besonderem Fokus auf das Förderangebot der 2. Säule (ELER). Braunschweig: Johann Heinrich von Thünen-Institut, 112 p, Thünen Working Paper 265, DOI:10.3220/253-2025-15.
URL: https://www.thuenen.de/media/publikationen/thuenen-workingpaper/ThuenenWorkingPaper_265.pdf (Abruf: 18.2.2026)




