
Das Rechtsportal ist eine digitale Informationsplattform für Direktvermarktende, die in einer Merkblattreihe einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen in Bayern gibt. Es bündelt alle wichtigen Informationen an einem Ort – verständlich, praxisnah und kompakt. Fragen zu unterschiedlichen Vermarktungsprodukten (zum Beispiel Milch, Eier, Fleisch, Obst und Gemüse) und Vermarktungswegen (zum Beispiel Warenautomaten, Hofladen) werden hier fundiert beantwortet. Die Regelungen, die die landwirtschaftlichen Betriebe einhalten müssen, betreffen verschiedene Rechtsbereiche: vom Lebensmittelrecht über das Gewerbe- und Steuerrecht, das Arbeitsrecht und viele mehr.

Aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen
Diese Vielzahl an Rechtsbereichen bedeutet für Direktvermarktende, dass sie bei Fragen Kontakt zu unterschiedlichen Behörden aufnehmen müssen. Daher ist die direkte Verlinkung zu den zuständigen Ansprechpartnern im DVM Rechtsportal besonders hilfreich. Für die Aktualisierung der Rechtsvorschriften sind die Ministerien zuständig. Sie nutzen dazu eine innovative technische Lösung: Dem Rechtsportal ist eine mandantenfähige Datenbank hinterlegt. Die bayerischen Ministerien können die für ihren Zuständigkeitsbereich relevanten Regelungen und Verpflichtungen zeitnah selbst im Rechtsportal aktualisieren. Ein bisher häufig langwieriger Abstimmungsprozess ist damit Vergangenheit.
Das Rechtsportal ist das Ergebnis einer erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen der Geschäftsstelle des Beauftragten für Bürokratieabbau, Walter Nussel (MdL), dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF), der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf (HSWT) sowie der für die einzelnen Rechtsbereiche zuständigen bayerischen Ministerien. Die technische Umsetzung des Portals entwickelte die Geschäftsstelle für Bürokratieabbau mit der Firma NorthRock aus Frankfurt.
Vom Praxis-Check zur Umsetzung
Den Anstoß für das Rechtsportal Direktvermarktung gab der Praxis-Check Direktvermarktung, zu dem Landtagsabgeordneter Nussel im Oktober 2021 auf einem Direktvermarkterbetrieb in Oberbayern eingeladen hatte. Bei diesem Praxis-Check und einer anschließenden Online-Befragung bayerischer Direktvermarkter durch die HSWT unter Leitung von Prof. Dr. iur. Tanja Barton zeigte sich deutlich, dass direktvermarktende Betriebe nicht nur durch die große Anzahl an gesetzlichen Verpflichtungen aus unterschiedlichen Rechtsbereichen belastet sind. Auch die Vielzahl an Zuständigkeiten und Ansprechpartnern in den verschiedenen Ministerien beziehungsweise deren nachgeordneten Behörden erschwert den Informationstransfer in die Praxis.
Die nächsten Schritte folgten zeitnah: Die Ergebnisse der Online-Umfrage wurden an der HSWT in drei Bachelorarbeiten vertieft analysiert und die Anforderungen an das Portal konkretisiert. Parallel wurde unter Leitung des bayerischen Landwirtschaftsministeriums eine interministerielle Arbeitsgruppe eingerichtet, in der die gesetzlichen Verpflichtungen nach Vermarktungswegen und -produkten für die Plattform aufbereitet wurden. Mit dem DVM Rechtsportal schließt sich damit der Kreis vom Praxis-Check, über die wissenschaftliche Begleitung durch die HWST und die Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden bis hin zur technischen Realisierung.
Blaupause für andere Bundesländer
„Das Rechtsportal Direktvermarktung bietet eine fundierte, verständliche Zusammenstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen in Bayern und schafft damit Rechts- und Planungssicherheit für unsere Direktvermarkter. Die Entwicklung und Umsetzung des DVM Rechtsportals ist eine einzigartige Erfolgsgeschichte und kann als Blaupause für andere Bundesländer und Themenbereiche dienen“, sagte Nussel, als er das Rechtsportal im Januar in einem niederbayerischen Hofladen startete.
Mit dem DVM Rechtsportal werden die verwaltungstechnischen Abläufe stark vereinfacht: Eine große Gruppe unterschiedlicher Verwaltungseinheiten kann effektiv zusammenarbeiten und aktuell rechtsverbindliche Informationen für die Zielgruppe bereitstellen. Für die Landwirtschaft – ob Verwaltung, Beratung oder Schule – ist hier eine weitere Tür zur Digitalisierung aufgegangen.


Link
Rechtsportal Direktvermarktung:www.buerokratieabbau-bayern.de/service/rechtsportal-direktvermarktung/
Rückfragen zum DVM Rechtsportal können an die Geschäftsstelle des Beauftragten für Bürokratieabbau der Bayerischen Staatsregierung gerichtet werden: buerokratieabbau@stk.bayern.de.