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In Niedersachsen wird die Verbundausbildung in der hauswirtschaftlichen Ausbildung aktuell nur vom Landesverband der Jugendherbergen im Nordwesten praktiziert. Eine längere Vorbereitungsphase hat wesentlich zum Erfolg beigetragen. Schrittweise haben Landesverband und Landwirtschaftskammer Niedersachsen als Zuständige Stelle in gemeinsamen Gesprächen die Voraussetzungen für eine verlässliche Ausbildung geschaffen.

Jeder Betrieb ist einzeln als Ausbildungsbetrieb anerkannt. Durch die Verwaltungszentrale des Landesverbandes der Jugendherbergen im Nordwesten kann die personelle Besetzung des Ausbildungspersonals übergreifend gesteuert werden. Eine Ausbildungskoordinatorin ist zentrale Ansprechpartnerin für die Zuständige Stelle, die Fachkräfte in den Jugendherbergen vor Ort, die Auszubildenden und gegebenenfalls auch die berufsbildenden Schulen. Letztere sind wie bei jeder anderen Ausbildung auch mit der Vermittlung der schulischen Ausbildungsinhalte beauftragt. In der Verbundausbildung sind sie Ausbildungspartner, die jedoch keine gesonderte Rolle einnehmen.

Umsetzung in den Betrieben

In der Umsetzung ist eine anerkannte, zentrale Ausbildungskraft für maximal zehn Auszubildende in maximal fünf Jugendherbergen eingestellt. Diese ist arbeitsvertraglich an den Standort einer Jugendherberge gebunden und führt für die Auszubildenden in regelmäßigen Abständen zentrale Schulungen zu ausgewählten Themen durch (zum Beispiel Führung des Ausbildungsnachweises, Unterweisungen, Prüfungsvorbereitungen). Die Auszubildenden an den übrigen Jugendherbergen des Verbundes werden im Ausbildungsalltag von hauswirtschaftlichen Fachkräften oder Fachkräften artverwandter Berufe angeleitet und betreut. Aktuell wird die maximale Anzahl der Auszubildenden jedoch nicht erreicht.

Im Ausbildungsverbund der Betriebe des Landesverbandes der Jugendherbergen im Nordwesten wurde ein einheitlicher Ausbildungsplan sowie ein Jahresplan für die Durchführung überregionaler Schulungen in Abstimmung mit der Zuständigen Stelle eingeführt. Grundlage dafür ist der Ausbildungsrahmenplan, wie ihn die Verordnung über die Berufsausbildung zur Hauswirtschafterin/zum Hauswirtschafter vorgibt. Weiter erhalten die Auszubildenden die Möglichkeit, Arbeitsbereiche, die in „ihrem“ Ausbildungsbetrieb nicht vermittelt werden können, in einem der Verbundbetriebe zu einem definierten Zeitraum kennenzulernen.

Jeder einzelne Betrieb führt mit seinen Auszubildenden einen individuellen Ausbildungsnachweis, jeder/jede Auszubildende besucht die berufsbildende Schule vor Ort. Für die überregional durchgeführten Schulungen stehen den Auszubildenden Übernachtungsmöglichkeiten in den Jugendherbergen zur Verfügung. Die Betriebe führen regelmäßige Treffen mit der Ausbildungskoordinatorin durch, um sich auszutauschen, sich untereinander und über den aktuellen Stand der Ausbildung zu informieren.

Chance zur Nachwuchsgewinnung

Durch eine Verbundausbildung erhöhen sich grundsätzlich die Chancen eines Betriebes, Nachwuchskräfte zu gewinnen. Damit kann ein kontinuierliches, hauswirtschaftliches Dienstleistungsangebot und die Einhaltung von Qualitätsstandards gesichert werden – eine wichtige Basis für mehr Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit. Außerdem kann der Verbund im Ganzen Nachwuchswerbung betreiben und hat dadurch eine größere Flächenwirkung als ein einzelner Betrieb.

Die Ausbildung in den einzelnen Betrieben wird durch den Verbund attraktiver: Die Auszubildenden haben während der Ausbildung die Chance, andere Betriebe des Landesverbandes und ihre Arbeitsbereiche beziehungsweise Teams kennenzulernen sowie sich untereinander auszutauschen. Durch das Zugehörigkeitsgefühl wird die Motivation der Auszubildenden erhöht.

Betriebe mit wenig oder keiner Ausbildungserfahrung können leichter in die Ausbildung einsteigen, da sie in Teilen der Ausbildung entlastet werden und Unterstützung bei der Organisation erhalten. Darüber hinaus ist nicht jeder Betrieb gehalten, einen eigenen Ausbilder oder eine eigene Ausbilderin einzustellen, was gerade in der aktuellen Situation des zugespitzten Fachkräftemangels – besonders in Randlagen – eine besondere Herausforderung darstellt.

Hürden beim gemeinsamen Ausbilden

Betriebe, die nicht über eine zentrale Verwaltung miteinander kooperieren, sehen vor allem bei der Finanzierung der Ausbildung Hindernisse für eine gemeinsam durchgeführte Ausbildung. Die Frage nach der partiellen Aufteilung der Vergütung und den damit verbundenen Aushandlungsprozessen sowie die verwaltungstechnische Abwicklung hält viele Betriebe davon ab, diese Form der Ausbildung in Betracht zu ziehen. Weiter bedarf es der Abstimmung von Zuständigkeiten und zeitlichen sowie organisatorischen Abläufen, was zunächst zu einer Mehrbelastung führen kann. Allerdings zeigen die Erfahrungen, dass gerade der Austausch der Betriebe untereinander zu spürbaren Optimierungen und Synergieeffekten führt. Voraussetzung dafür ist, dass alle Beteiligten bereit zu Veränderungsprozessen und Absprachen sind.

Bei der Gründung eines Ausbildungsverbundes müssen zunächst zwei oder mehrere Betriebe als Ausbildungsstätten anerkannt werden. Dafür müssen sie gemäß Berufsbildungsgesetz (§ 27 Absatz 1) nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet sein. Gleiches gilt für neu hinzukommende Betriebe. Diese Eignung wird auf Antrag von der Zuständigen Behörde (hier: Landwirtschaftskammer Niedersachsen) geprüft.

Weiter muss die Zahl der Auszubildenden in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Ausbildungsplätze oder zur Zahl der beschäftigten Fachkräfte stehen. Diese Anforderung wird durch den Einsatz eines anerkannten, zentralen Ausbildenden und weiterem Fachpersonal erfüllt.

Ganz wichtig: Alle beteiligten Mitarbeitenden sollten ausreichend über die anstehenden Aufgaben und Veränderungen, die gegebenenfalls durch die Aufnahme von Auszubildenden entstehen, informiert und in die Prozesse eingebunden werden.

Sicherung der Ausbildungsqualität

Um die Qualität der Ausbildung zu garantieren, stehen die Vertreter und Vertreterinnen der Jugendherbergen in engem Austausch mit den zuständigen Ausbildungsberaterinnen vor Ort und der Zuständigen Stelle. Bewährt hat sich die Bereitstellung einer Ausbildungskoordinatorin, da sich die Teams in den einzelnen Betrieben gerade zu Beginn der Verbundausbildung auf die veränderte

Situation und geänderte Zuständigkeiten einstellen mussten. Eine Ausbildungskoordinatorin, die die Belange des Landesverbandes, der Auszubildenden und der Mitarbeitenden sowie die Anforderungen an die Ausbildung im Blick hat, ist von großem Vorteil.

Fragen aus dem Ausbildungsalltag und zur personellen Besetzung werden mit den Vertreterinnen und Vertretern des Landesverbandes und der Zuständigen Stelle lösungsorientiert, praxis- und zeitnah besprochen. Vierteljährliche Treffen dienen der gegenseitigen Information und der Verbesserung von Abläufen. Die Landwirtschaftskammer als Zuständige Stelle bietet Beratung zu dieser Form der Ausbildung, die gerade in Zeiten des Fachkräftemangels eine praktikable Lösung darstellt.