Gesundheit und Pflege

Krankenhausreform: Ziel der Krankenhausreform ist eine auf Dauer qualitativ hochwertige, flächendeckende und gleichzeitig effiziente medizinische Versorgung der Menschen in Deutschland. Die sogenannte Transformation der Krankenhauslandschaft in Deutschland hat begonnen und wird mehrere Jahre dauern. In Zukunft sollen nur Krankenhäuser Leistungen erbringen, die dafür die adäquate technische Ausstattung sowie das fachärztliche und pflegerische Personal für diese Behandlung vorweisen können. So soll die Qualität der medizinischen Versorgung gestärkt werden.

Pflege: Mehr Qualität, weniger Bürokratie – auch in der Pflege gibt es ab 2026 Anpassungen, die Pflegebedürftige, Angehörige und professionell Pflegende betreffen:

  • Pflegefachpersonen erhalten mehr Befugnisse als bisher. Das soll den Pflegeberuf attraktiver machen, die Pflege effizienter gestalten und Ärztinnen und Ärzte entlasten. Die konkreten Leistungen, die eigenständig erbracht werden dürfen, werden mit Beteiligung der Pflegeberufsverbände festgelegt. Beispielhaft kann es um mehr eigenständige Entscheidungen bei der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit chronischen Erkrankungen gehen.
  • Um Alternativen zum Betreuten Wohnen in den klassischen Pflegeheimen zu stärken, wird die Förderung neuer Wohnformen unterstützt. Erreicht werden soll das durch mehr Anreize und bessere Gestaltungsmöglichkeiten für gemeinschaftliche Pflege-Wohnformen.
  • In der Langzeitpflege wird Bürokratie abgebaut. Beispielsweise indem Informationspflichten wegfallen oder einfacher werden. Ziel ist, dass Pflegekräfte mehr Zeit für die Pflege haben.

Rente

Rentenniveau: Mit dem Rentenpaket 2025 wurde das Rentenniveau langfristig mit der sogenannten Haltelinie gesichert. Diese gewährleistet, dass das Rentenniveau bis 2031 nicht unter 48 Prozent fällt. Konkret bedeutet das, dass künftige Rentenbezieher, die 45 Jahre lang immer den Durchschnittslohn verdient haben, eine Rente von circa 48 Prozent dieses Lohns erhalten sollen.

Erziehungszeiten: Zusätzlich werden mit dem Rentenpaket 2025 jetzt Erziehungszeiten vollumfänglich für bis zu drei Jahre für jedes Kind anerkannt. Bisher war das abhängig vom Geburtsjahr des Kindes. Von dieser Verbesserung profitieren rund 10 Millionen Menschen und vor allem Frauen, die aufgrund fehlender Betreuungsangebote ihre beruflichen Tätigkeiten unterbrechen mussten bzw. müssen.

Aktivrente: Die Aktivrente erlaubt es Menschen, die bereits die gesetzliche Regelaltersgrenze (grundsätzlich ab 67 Jahren) erreicht haben, freiwillig im Ruhestand weiterzuarbeiten. Sie können dabei bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, länger im Arbeitsmarkt zu bleiben. Die Maßnahme soll auch helfen, den Fachkräftemangel abzufedern.

Rentenanpassung: Dem aktuellen Rentenversicherungsbericht 2025 der Bundesregierung nach, könnten die Renten zum 1. Juli 2026 um rund 3,7 Prozent steigen. Das wäre ähnlich hoch wie 2025. Die genaue Höhe der Rentensteigerung wird Mitte März auf Grundlage der dann vorliegenden Daten festgelegt.

Altersgrenzen: Im Zuge der schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters in der gesetzlichen Rentenversicherung („Rente mit 67“) sind die Altersgrenzen seit 2012 jährlich gestiegen. Versicherte, die 1960 geboren sind und für die keine Vertrauensschutzregelungen gelten, erreichen 2026 die Regelaltersgrenze mit 66 Jahren und vier Monaten. Ausblick: Die Regelaltersgrenze mit 67 Jahren wird für die Jahrgänge 1964 und jünger gelten.

Minijobgrenze: Die Entgeltgrenze für Minijobs (Geringfügigkeitsgrenze) ist an die Entwicklung des Mindestlohns gekoppelt und zum 1. Januar 2026 von 556 Euro auf 603 Euro monatlich gestiegen.

Kurzfristige Beschäftigungen: Die zeitlichen Grenzen einer sozialversicherungsfreien kurzfristigen Beschäftigung in einem landwirtschaftlichen Betrieb sind von drei Monaten oder 70 Tagen auf 15 Wochen oder 90 Arbeitstagen innerhalb eines Kalenderjahrs angehoben worden.

Arbeitsmarkt

Mindestlohn: Der gesetzliche Mindestlohn ist zum 1. Januar 2026 von 12,82 Euro auf 13,90 Euro je Arbeitsstunde gestiegen. Die Festlegung dazu erfolgte auf Basis der Empfehlung der Mindestlohnkommission aus dem Jahr 2025. Im Jahr 2027 erhöht sich der Mindestlohn auf 14,60 Euro.

Insolvenzgeldumlage: Der von den Arbeitgebern zu zahlende Umlagesatz für das Insolvenzgeld beträgt 2026 unverändert 0,15 Prozent des Arbeitsentgelts.

Kurzarbeitergeld: Die Verdoppelung der Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld auf 24 Monate ist bis Ende 2026 verlängert worden. Damit soll den Unternehmen und deren Beschäftigten Planungssicherheit und eine Alternative zu Entlassungen geboten werden.

Befristete Arbeitsverträge: Im Zusammenhang mit dem Rentenpaket ist das Anschlussverbot bei sachgrundlosen Befristungen für Personen aufgehoben worden, die bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben. Ziel ist, diesem Personenkreis insbesondere eine Rückkehr zum bisherigen Arbeitgeber zu erleichtern.

Bürgergeld: Die Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende als Auftrag aus dem Koalitionsvertrag ist aktuell noch in den parlamentarischen Beratungen. Sie soll zum 1. Juli 2026 in Kraft treten. Mit der Umgestaltung soll die Vermittlung in Arbeit gestärkt werden.

Regelbedarfssätze: 2026 bleiben die Regelsätze im Bereich der Sozialhilfe und im Bürgergeld aufgrund der niedrigen Preisanstiege gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Landwirtschaftliche Sozialversicherung

Krankenkassenbeiträge: Die Beiträge für Unternehmer, mitarbeitende Familienangehörige sowie für freiwillig Versicherte steigen um sieben Prozent in allen Beitragsklassen der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK). Grund sind insbesondere die weiter steigenden Kosten im Gesundheitswesen. Nachwirkungen hat die Umstellung auf den neuen Beitragsmaßstab „Standardeinkommen“ aus dem vergangenen Jahr. Um die Auswirkungen der Umstellung abzumildern, wurde ein dreijähriger gleitender Übergang festgelegt, der bis einschließlich 2027 gilt.

Eine Änderung für den Beitrag hat sich für die Landwirtinnen und Landwirte ergeben, die Kartoffeln anbauen. Neu wird bei der Ermittlung des Standardeinkommens zwischen dem Anbau von Speise- und Stärkekartoffeln unterschieden. Das soll in einem maschinellen Verfahren erfolgen. Falls die Differenzierung nicht im Beitragsbescheid erkennbar ist, hilft die Landwirtschaftliche Krankenkasse weiter.

Beitrag zur Alterssicherung: Der monatliche Beitrag zur Alterssicherung der Landwirtinnen und Landwirte hat sich von 312 Euro auf 325 Euro erhöht. Entsprechend steigt auch der Beitragszuschuss in der Alterssicherung. Berechtigt sind Landwirtinnen und Landwirte, deren Einkommen unter 28.476 Euro liegt. Bei Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partnern wird das zusammengerechnete Einkommen jeweils hälftig aufgeteilt. Der Höchstzuschuss beträgt 195 Euro.

Bundesmittel zur Unfallversicherung: 2026 werden der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft wie im Vorjahr 119 Millionen Euro zur Senkung der Unfallversicherungsbeiträge zur Verfügung gestellt. Damit wird der Risikobeitrag der zuschussberechtigten Unternehmen um rund 20 Prozent gesenkt werden können.

Versichertenportal: Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau bietet mit ihrem Versichertenportal „Meine SVLFG“ eine Plattform an, auf der zahlreiche Leistungen der SVLFG digital beantragt werden können. Das Versichertenportal verfügt über ein elektronisches Postfach, womit, datenschutzkonform, sicher und schnell der Austausch zwischen Versicherten und SVLFG erfolgen kann.

Rechen- und Grenzwerte

Die wichtigsten Rechenwerte der allgemeinen beziehungsweise landwirtschaftlichen Sozialversicherung, die sich turnusmäßig anhand der Einkommensentwicklung aus dem vorletzten Jahr verändert haben, sind in folgender Tabelle dargestellt:

Tabelle: Rechengrößen der allgemeinen und landwirtschaftlichen Sozialversicherung 2026

Ausblick

Sozialstaatskommission: Die 2025 konstituierte Sozialstaatskommission hat 26 Empfehlungen zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Sozialstaats vorgelegt. Dabei liegt der inhaltliche Fokus auf steuerfinanzierte Leistungen wie zum Beispiel dem Wohngeld, dem Kinderzuschlag und den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende sowie der Sozialhilfe.

Gesundheit: Mit Blick auf die Situation des Gesundheitssystems sieht Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sowohl Herausforderungen als auch Chancen, um die Strukturen für eine gute und bezahlbare Gesundheitsversorgung zu schaffen und das Solidarversprechen zu erneuern. Grundlagen dafür soll die „FinanzKommission Gesundheit“ liefern. Sie soll bis Ende März einen ersten Bericht mit Vorschlägen zur Stabilisierung der Beitragssätze ab 2027 vorlegen. In einem Interview mit der Frankfurter Allgemeine Zeitung (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/interviews/interview/warken-interview-faz-15-01-2025.html) steckte die Bundesgesundheitsministerin ihre Pläne für 2026 ab. Danach sollen die Änderungen alle Ausgabenbereiche – Krankenhaus, Ärzte, Pharma – betreffen. Auch höhere Zuzahlungen der Patientinnen und Patienten für Arzneien und Hilfsmittel seien „nicht tabu“.

Alterssicherung: Die Alterssicherungskommission hat aktuell ihre Arbeit aufgenommen und soll bis Mitte des Jahres Vorschläge für eine umfassende Rentenreform vorlegen. Sie berät über das Gesamtversorgungsniveau und nimmt dabei die gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge in den Blick. Sie soll Vorschläge vorlegen, die der Bundesregierung als Grundlage für eine umfassende Reform dienen. Dabei spielen unter anderem Fragen zum Renteneintritt, der Rentenentwicklung und den Beiträgen eine Rolle.


Link

Informationsangebot der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau: https://www.svlfg.de/svlfg-recht-online (rechtliche Grundlagen, Kommentierungen und Erläuterungen zu aktuellen Rechtsänderungen und zur Verwaltungspraxis sowie Statistiken und Geschäftsergebnissen der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung (Abruf: 29.01.2026))