Hauswirtschafterinnen und Hauswirtschafter sind in einer Vielzahl von Einrichtungen tätig und leisten bei der Versorgung und Betreuung von Personen eine Arbeit von unschätzbarem gesellschaftlichem Wert. Die jetzt modernisierte Ausbildungsordnung tritt am 1. August 2020 in Kraft.

Ein außerordentlich breites Spektrum an Einsatzfeldern bei der Versorgung und Betreuung von Personen – das ist die Besonderheit des anerkannten dualen Ausbildungsberufs Hauswirtschafterin und Hauswirtschafter. Neben Einrichtungen der Alten-, Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, Wohngruppen, Schulen und Kindergärten sind Fachkräfte auch in Kureinrichtungen und Krankenhäusern, Privathaushalten und landwirtschaftlichen Unternehmen, Beherbergungsbetrieben, Tagungshäusern, gastronomischen Einrichtungen, Dienstleistungszentren und Quartieren tätig.

Gemeinsam mit den Sozialpartnern und Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis haben das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) im Auftrag der Bundesregierung die Berufsausbildung für Hauswirtschafter und Hauswirtschafterinnen nunmehr modernisiert. Die neue Ausbildungsordnung tritt zum 1. August 2020 in Kraft.

Der Breite an Einsatzfeldern entspricht auch die Breite des Kompetenzprofils. Ausgehend von einer systematischen Bedarfsermittlung werden Versorgungs- und Betreuungsleistungen personen- und zielgruppenorientiert geplant und umgesetzt sowie deren Wirkungen überprüft und Prozesse situationsbezogen gesteuert. Hierbei kommt der Zusammenarbeit im Team, auch interdisziplinär, eine besondere Bedeutung zu. Versorgungstätigkeiten, die auch zur Aktivierung zu betreuender Personen eingesetzt werden, wie zum Beispiel das Zubereiten von Speisen, die Gestaltung und Reinigung von Räumen sowie die Pflege von Textilien, runden das Profil ab.

Teil der beruflichen Handlungsfähigkeit ist aber auch das Thema Nachhaltigkeit, beispielsweise das Beschaffen von Gebrauchs- und Verbrauchsgüter unter Berücksichtigung von Herkunft, Herstellung und langfristiger Nutzbarkeit. Weitere Kompetenzen sind erforderlich im Zusammenhang mit der Kalkulation und Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen sowie Maßnahmen zur Hygiene und Qualitätssicherung. In der zweiten Hälfte ihrer Ausbildung können die angehenden Hauswirtschafterinnen und Hauswirtschafter dann ihre Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einem der Schwerpunkte personenbetreuende Dienstleistungen, serviceorientierte Dienstleistungen sowie ländlich-agrarische Dienstleistungen vertiefen.

Bundesweit werden insgesamt rund 2.500 meist weibliche Fachkräfte ausgebildet, der Bedarf an in diesem Bereich beruflich Qualifizierten ist sehr groß. Im Anschluss an die Ausbildung besteht die Möglichkeit, eine Aufstiegsfortbildung zu absolvieren – etwa zur Geprüften Fachhauswirtschafterin/zum Geprüften Fachhauswirtschafter, zur Meisterin/zum Meister der Hauswirtschaft, zur Staatlich geprüften hauswirtschaftlichen Betriebsleiterin/zum Staatlich geprüften hauswirtschaftlichen Betriebsleiter oder zur Staatlich geprüften Agrarbetriebswirtin/ Staatlich geprüften Agrarbetriebswirt.

Die jetzt modernisierte Ausbildungsordnung und der darauf abgestimmte, von der Kultusministerkonferenz (KMK) für den schulischen Teil der dualen Ausbildung entwickelte Rahmenlehrplan lösen die bestehenden Regelung aus dem Jahr 1999 für den gleichlautenden Vorgängerberuf ab.

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Quelle: Pressemitteilung des BIBB