Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Landwirt/zur Landwirtin ist mittlerweile 30 Jahre alt. Seit Inkrafttreten im Jahr 1995 hat sich nicht nur die Branche insgesamt kontinuierlich verändert, sondern auch die Ausbildung. Deshalb wurde jetzt der Startschuss für eine Modernisierung des anerkannten grünen Ausbildungsberufs gegeben.

Angesichts einer fortschreitenden Technologisierung, Digitalisierung und der zunehmenden Bedeutung nachhaltigen Wirtschaftens hat sich das Berufsbild in dieser langen Zeitspanne stetig weiterentwickelt. Besonders in den letzten Jahren scheint sich diese Entwicklung zu beschleunigen. Zunehmend gewinnen auch strukturelle Veränderungen und unterschiedlichste Bewirtschaftungsformen an Bedeutung.

Darüber hinaus sind persönliche, soziale und kommunikative Kompetenzen, insbesondere in Bezug auf das berufliche Selbst- und Rollenverständnis von Landwirten und Landwirtinnen, zu grundlegenden Anforderungen geworden. Denn heute sind Landwirtinnen und Landwirte nicht mehr nur in ihren Betrieben tätig, sondern nehmen auch eine wichtige Rolle als Botschafter ländlicher Räume und des landwirtschaftlichen Berufsstandes wahr – sowohl nach innen als auch nach außen.

Um diesen Entwicklungen gerecht zu werden, sollen die entsprechenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten künftig stärker in den Ausbildungsinhalten verankert werden. So werden folgende vier Standardberufsbildpositionen integriert:

  • Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
  • Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
  • Umweltschutz und Nachhaltigkeit sowie
  • digitalisierte Arbeitswelt.

Somit wird die Modernisierung der Ausbildungsordnung einen wichtigen Beitrag zu einer bedarfsorientierten und attraktiven Berufsausbildung leisten. Der Ausbildungsberuf wird künftig in verschiedene Einsatzgebiete unterteilt, die formal den bisherigen Betriebszweigen entsprechen. Auch das Modell der Zwischen- und Abschlussprüfungen soll weiterhin Bestand haben.

Die Sozialpartner sowie Bund und Länder sind sich einig, dass die Modernisierung der Ausbildungsordnung ein starkes Signal für eine zukunftsfähige und robuste Branche setzt. So hat der Bund-Länder-Koordinierungsausschuss am 28. März beschlossen, das formelle Modernisierungsverfahren einzuleiten. Der Auftakt dieses Prozesses ist das nun bevorstehende Sachverständigenverfahren, das vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) koordiniert wird.

Nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt kann die Zeit bis zum Inkrafttreten der neuen Ausbildungsordnung genutzt werden, um Ausbildungsbetriebe, Berufsschulen und zuständige Stellen frühzeitig über die neuen Ausbildungsinhalte und Prüfungsbestimmungen zu informieren. Die modernisierte Ausbildungsverordnung soll im August 2027 in Kraft treten. BIBB