- Startseite >
- Weiterbildung >
- Nachrichten >
- Detail
Meister-Bafög
31.07.2009 Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Die Novellierung des Gesetzes gilt für alle Maßnahmen bzw. Maßnahmeabschnitte mit Beginn ab dem 01.07.2009.
Beim sogenannten "Meister-Bafög" sind zum 1. Juli 2009 attraktive Verbesserungen in Kraft getreten. Wer sich auf eine Meister- oder Fachwirtprüfung vorbereiten will, erhält künftig noch bessere Unterstützung als bisher.
Wer kann "Meister-Bafög" bekommen?
Sie wollen beruflich aufsteigen?
- z. B. eine Fortbildung zum Meister / zur Meisterin machen
- z. B. eine Fortbildung zum Fachagrarwirt / zur Fachagrarwirtin machen
Wer über eine anerkannte abgeschlossene Erstausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder über einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügt, kann die Teilnahme an einer Aufstiegsfortbildung gefördert bekommen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Fortbildungen, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Gefördert werden Teilzeit- oder Vollzeitmaßnahmen. Für Beide gibt es den sogenannten Maßnahmebeitrag. Er besteht aus einem Beitrag zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren und kann auch einen Beitrag zu den Kosten eines Arbeitsprojektes umfassen. Antragsteller dürfen nicht bereits über eine berufliche Qualifikation verfügen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss mindestens gleichwertig ist. Nicht gefördert werden Fortbildungsabschlüsse, die oberhalb der Meisterebene liegen, wie z. B. ein Hochschulstudium.
Voraussetzung für die Förderung
Die Fortbildungsmaßnahme, wie z. B. Vorbereitungskurs auf die Meisterprüfung, muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen. Die Förderungshöchstdauer beträgt 24 Monate für Vollzeitmaßnahmen und 48 Monate für Teilzeitmaßnahmen.
Wie hoch ist die Förderung?
Es kann ein Zuschuss in Höhe von 30,5 % auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ausgezahlt werden. Dabei können Kosten in Höhe von maximal 10.226,00 EUR in Ansatz gebracht werden. Dieser Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Für den Rest kann ein Darlehen in Anspruch genommen werden.
Wird die Fortbildung erfolgreich abgeschlossen, werden 25 % des Darlehens erlassen. Zu dem können von dem dann verbleibenden Betrag weitere 30 % erlassen werden, wenn der oder die Geförderte ein Unternehmen gründet und darauf hin mindestens einen weiteren Arbeitsplatz schafft.
Wo und bis wann muss der Antrag gestellt werden?
Zuständig für die Bearbeitung der Förderanträge ist in Niedersachsen die NBank. Informationen und Antragsformulare zum Meister-Bafög finden Sie auf der Homepage der NBank. wo auch Beispielsrechnungen zu finden sind. Die Förderanträge sind vor Weiterleitung an die NBank bei der Landwirtschaftskammer zur Bescheinigung an der Teilnahme einer Maßnahme vorzulegen.








