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Berufliche Weiterbildung zum Meister
Die Fortbildung zum Meister soll dazu befähigen
- einen Betrieb oder Betriebsteil/Fachbereich selbständig zu führen sowie
- junge Menschen auszubilden.
Voraussetzung:
ist eine abgeschlossene Ausbildung in einem der vorgenannten Ausbildungsberufe und eine anschließende praktische Tätigkeit von mindestens 3 Jahren.
Zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung gibt es folgende Möglichkeiten:
Praktische Vorbereitung
- im Betrieb
Theoretische Vorbereitung
- Besuch der Fachschule mit einjähriger Ausbildungsdauer oder
- Vorbereitungskurse an den Landwirtschaftsämtern, Fachschulen und der Landeswaldarbeitsschule Gehren sowie im Rahmen der berufsbegleitenden Fortbildung
Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf ...
Landwirt/in vom 12 März 1991 (BGBl. I S. 659)
Fischwirt/in vom 21. Dezember 1978








