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Arbeitsmarkt

Zahlen für April 2013


Arbeitslosenzahl: 3.020.000

Zum Vergleich: 78.000 weniger als im Vormonat und im Vorjahresvergleich 57.000 mehr

Arbeitslosenquote: um 0,2 Prozent gesunken auf 7,1 Prozent

Stellenangebote: 441.000

Erwerbstätige: 41,53 Millionen (im März)

Bundesfreiwilligendienst in der Landwirtschaft

23.08.2012 Deutscher Bauernverband

Junge Frau füttert einen Esel. Copyright: auremar - Fotolia.com

Im Juli 2011 wurde der Bundesfreiwilligendienst (BFD) eingeführt. Der Deutsche Bauernverband weist darauf hin, dass er auch im landwirtschaftlichen Bereich genutzt werden kann.

Ähnlich wie der bis zum Jahr 2011 verpflichtende Zivildienst können Teilnehmerinnen und Teilnehmer am BFD als Betriebshelfer/innen für in Not geratene Bauernfamilien ein ehrenamtliches Engagement ausüben. Möglich ist dies bei Betriebshilfsdiensten und Maschinenringen. Branchenspezifische Organisationen können auch Träger des BFD sein. Die Niedersächsische Landjugend hat nach eigenen Berichten bereits gute Erfahrungen gesammelt.

Keine Altersgrenze

Im Unterschied zum früheren Zivildienst gibt es beim Bundesfreiwilligendienst keine obere Altersbegrenzung, heißt es beim DBV. Der BFD kann für Personen ab dem 27. Lebensjahr sogar in Teilzeit, das heißt mehr als 20 Wochenarbeitsstunden, maximal aber 40 Stunden, geleistet werden. Eine Entlohnung gibt es nicht. Anspruch besteht jedoch auf ein angemessenes Taschengeld von derzeit etwa 336 Euro im Monat. Es besteht für die Teilnehmerin oder den Teilnehmer eine Versicherungspflicht in den gesetzlichen Sozialversicherungen, wobei die Beiträge vollständig von der zuständigen Einsatzstelle übernommen werden.

Weitere Informationen, einschließlich einer Vermittlungsbörse, können auf der Homepage des zuständigen Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben abgerufen werden.

Weitere Informationen

Homepage des Bundesfreiwilligendienstes

Pressemitteilung des Deutschen Bauernverbandes

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