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Hochschulpakt 2020
Informationen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
Die Hochschulen in Deutschland stehen vor großen Herausforderungen. Die Zahl der Studienberechtigten wird sich bis 2020 deutlich erhöhen. Zugleich verlangt der internationale Wettbewerb nach einer weiteren Profilierung der Hochschulen in der Forschung. Um die Leistungsfähigkeit der Hochschulen zu sichern und die Hochschulen offen zu halten für eine erhöhte Zahl von Studienanfängern, haben Bund und Länder den Hochschulpakt 2020 geschlossen. Damit können die Hochschulen bis 2010 insgesamt 91.370 zusätzliche Studienanfänger gegenüber 2005 aufnehmen und erhalten in der Forschung Unterstützung durch die Finanzierung von Programmpauschalen.
Hochschulpakt wird mehr Studenten an die Universitäten bringen
05.02.2007, Deutscher Bundestag
Die Bundesregierung ist sich sicher, dass die soziale Dimension der Ausbildungsförderung ausreicht, um die Zahl der Studienanfänger zu erhöhen. In ihrer Antwort (16/3903) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (16/3723) führt sie aus, dass flankierende Maßnahmen zum Hochschulpakt, der in seiner ersten Säule den Ausbau der Studienplatzkapazitäten vorsieht, nicht geplant seien. Bund und Länder hätten sich darauf geeinigt, dass die Länder 90.000 zusätzliche Studienanfänger aufnehmen und die Finanzierung sicherstellen. Der Bund habe zugesagt, dafür bis 2010 565 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Die Bundesmittel seien unmittelbar an die Zahl der tatsächlich aufgenommenen zusätzlichen Studienanfänger gekoppelt. Dadurch sei eine enge Erfolgskontrolle gewährleistet.
Hochschulpakt von Bund und Ländern beschlossen
Bundesministerin Dr. Annette Schavan begrüßt den Beschluss der Regierungschefs von Bund und Ländern zum Hochschulpakt. "Die Einigung ist ein positives Signal für die Hochschulen und die künftigen Studierenden. Sie zeigt, dass Bund und Länder durch gemeinsame Maßnahmen ihre gesamtstaatliche Verantwortung wahrnehmen", sagte die Ministerin. Damit habe auch die Neureglung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern durch die Föderalismusreform eine erste Probe bestanden.
Die Einigung berücksichtigt die unterschiedlichen Ausgangssituationen in den einzelnen Ländern und stellt zugleich auf gesamtstaatlicher Ebene sicher, dass der steigenden Zahl von Studienberechtigten ein qualitativ hochwertiges Hochschulstudium ermöglicht wird. Auf der Basis der vereinbarten Eckpunkte und der bis März 2007 abgestimmten Ausbauplanungen der Länder werden Bund und Länder nun die Details in entsprechenden Fördervereinbarung ausarbeiten und den Regierungschefs von Bund und Ländern im Juni 2007 zur Unterzeichnung vorlegen. Damit ist sichergestellt, dass die Maßnahmen wie geplant zum Wintersemester 2007/2008 greifen können.
(Pressemitteilung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 13.12.2006)








